Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder sowie des Umweltschutzes einschließlich des Klimaschutzes im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. Abs. 1 Abgabenordnung. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch: a) die Planung und Organisation von Wiederbewaldungsprojekten mit dem Ziel der Schaffung von ökologisch wertvollen und klimaresilienten Waldbeständen, b) die dauerhafte Erhaltung von ökologisch wertvollen Waldbeständen durch Waldstilllegungsmaßnahmen und die mit dem Nutzungsverzicht einhergehende zusätzlichen CO2-Speicherung, c) die Errichtung und Entwicklung von ökologisch wertvollen Biotopen innerhalb und außerhalb von Waldbeständen zur Verbesserung des heimischen Ökosystems, d) der dauerhafte Schutz von ökologisch wertvollen Habitatbäumen und Altholzinseln, e) das Monitoring und dauerhafte vertragliche Sicherung der Projekte, sowie a) die Aufklärung über den verfolgten Zweck und die eigenen Durchführungsmaßnahmen, auch in Verbindung mit der Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für die entsprechende Durchführung im Sinne von Absatz 1.
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