Gesellschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke durch Förderung von Klimaschutz sowie von Wissenschaft und Forschung. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht durch Entwicklung und Verbreitung von zukunftsfähigen Konzepten in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft - insbesondere durch eigene Forschung und Entwicklung, Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen an Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung, durch Nachweis der Praxistauglichkeit in Pilotprojekten sowie durch Veröffentlichungen und Medienarbeit sowie durch Unterstützung anderer Körperschaften im Rahmen von § 58 Abgabenordnung. Diese Konzepte betreffen insbesondere die Ausgestaltung der Maßnahmen öffentlicher Körperschaften so, dass sie zugleich klimawirksam, volks- und betriebswirtschaftlich effizient sowie politisch durchsetzbar sind. Die Arbeitsergebnisse der Gesellschaft werden zeitnah in dazu geeigneten Medien veröffentlicht (z. B. durch Webseite, Pressemeldungen, Fachartikel oder Vorträge).
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