1. Die Gesellschaft erbringt städtebauliche Planungsleistungen jeder Art sowie Beratungs-, Forschungs- und Koordinierungsleistungen, die im Zusammenhang mit städtebaulichen Aufgaben stehen. Weiteres Aufgabenfeld ist die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen und Stadtumbaumaßnahmen nach Baugesetzbuch, Übernahme der treuhänderischen Sanierungsträgerschaft und alle dafür erforderlichen Geschäfte sowie die Wahrnehmung sämtlicher Aufgaben eines Sanierungsbeauftragten. Die Gesellschaft erbringt ferner Leistungen im Rahmen der Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie der Bewertung von Gebäuden und baulichen Anlagen. Genehmigungspflichtige Leistungen sind im übrigen vom Gegenstand ausgenommen. 2. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, pachten, sich an derartigen Unternehmen in jeder Form beteiligen oder deren Geschäftsführung übernehmen und alle Geschäfte betreiben, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Zur Errichtung von Zweigniederlassungen ist sie berechtigt.
Architekten
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