Durchführung sämtlicher Rigging- Arbeiten für Messen, Events und Industrie, die Installation von temporärer und permanenter Veranstaltungstechnik sowie Montagen aller Art. Erlaubnispflichtige Betätigungen im Sinne des § 32 KWG sind ebenso untersagt wie Maklertätigkeiten im Sinne der §§ 34a - d GewO.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
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