Erbringen von entgeltlichen Unterrichtsleistungen gegenüber Vertragspartnern. Die Unterrichtsleistungen dienen unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck und zielen auf die Erreichung eines anerkannten allgemeinbildenden oder berufsbildenden Abschlusses ab. Inhaltliche Grundlagen der Unterrichtsleistungen bilden die für den Abschluss geltenden Lehr- und Bildungspläne, Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen und die sonstigen abschlussrelevanten Vorschriften. Der Unterricht wird durch geeignetes Lehrpersonal erteilt und umfasst insbesondere Nachhilfeunterricht, ergänzenden und vertiefenden Unterricht (Begabtenförderung) und Prüfungsvorbereitung.
Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten
Unterricht & Erziehung
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