Verwaltung des eigenen Vermögens. Ferner, die Erbringung von Single Family Office-Dienstleistungen bezüglich des Vermögens aller Vermögensklassen ausschließlich einer natürlichen Person ("Vermögensinhaber") sowie deren engstem Familienkreis i. S. d. § 2 Abs. 2 dieses Gesellschaftsvertrages ("Familienmitglieder") sowie Unternehmen und Gesellschaften, an denen die Familienmitglieder einzeln bzw. gemeinschaftlich mehrheitlich beteiligt sind und Leitungsbefugnisse innehaben sowie der Stiftungen (in- und ausländischen Rechts) und Gesellschaften an denen die Stiftungen mehrheitlich beteiligt sind, die von den Familienmitgliedern zu Lebzeiten oder von Todes wegen errichtet wurden oder noch werden. Der Gegenstand des Unternehmens erfasst hierbei u. a. die Beratung, den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögenswerten, insbesondere von Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, Werpapieren und anderen Kapitalanlagen. Die Gesellschaft bietet ihre Dienste nicht am Markt an. Als engster Familienkreis des Vermögensinhaber gelten Eltern, Geschwister, Abkömmlinge in gerader Linie, Neffen, Nichten, Onkel und Tanten sowie Cousinen und Cousins ersten Grades einschließlich jeweils deren Abkömmlinge in gerader Linie.
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