Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von eigenem Vermögen. Die Anlage darf in Immobilien, Währungen außerhalb des Euro, Rohstoffe sowie Finanzinstrumente erfolgen. Ein Finanzinstrument in diesem Sinne ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem Investor zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem Emittenten zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Zu den Finanzinstrumenten gehören insbesondere Aktien, Anleihen einschließlich Wandelanleihen, Geld einschließlich Sparguthaben, Termingelder und Festgelder, Spread Trusts sowie Sondervermögen in Form von Investmentfonds, die in Immobilien, Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Geldmarkttitel oder andere liquide Wertpapiere investieren. Dazu gehören insbesondere auch Anteile an börsengehandelten ExchangeTraded-Funds (ETF?s). Ebenso dürfen neben originären Finanzinstrumenten auch derivative Finanzinstrumente sowohl zu Sicherungszwecken als auch zu spekulativen Gründen erworben, verwaltet und verwertet werden. Der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung dieses Vermögens erfolgt ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Die Verwaltung von fremdem Vermögen sowie erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz sind ausgeschlossen.
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