1. Der Betrieb einer Familienferienstätte.2. Zweck des Unternehmes ist insbesondere - die Durchführung von Erholungsmaßnahmen für wirtschaftlich hilfsbedürftige Familien und Personen unter Bevorzugung kinderreicher Familien.Besonderes An- liegen ist hierbei insbeson- dere die familienpädago- gische Betreuung und die Urlaubsbetreuung minder- jähriger Kinder und Jugend- licher. - die Durchführung von Er- holungsmaßnahmen und die Betreuung von körper- lich, geistig oder seelisch hilfsbedürftigen Personen. - die Durchführung von Seniorenerholungen zur Förderung des Lebens in der Gemeinschaft im Alter sowie die Hilfe bei altersbedingten Schwierigkeiten. - die Förderung der Bildung und Erziehung insbeson- dere durch Durchführung von Bildungsveran- staltungen als Eigenver- anstalter oder in Kooperation mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften und Trägern. - die Förderung der Völker- verständigung insbeson- dere durch Zusammen- arbeit mit anerkannten Trägern, durch Partner- schaften, internationalen Jugendaustausch und Wirken als internationale Begegnungsstätte.
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