1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und der Erziehung. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Einrichtung und den Betrieb von Kindertagesstätten verwirklicht, die allen Kindern zugänglich sein müssen, unabhängig von Ihrer Herkunft bzw. Konfession. Hierzu gehört insbesondere die Einrichtung, Förderung und Betreuung von Kindertagesstätten im Sinne des §22 und §24 SGB VII (Betreuung, Bildung und Erziehung). Mit Hilfe pädagogisch qualifizierten Personals sollen Kinder in geeigneten Räumlichkeiten die Möglichkeit optimaler Selbstentfaltung, Bildung und sozialer Orientierung erhalten. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
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