Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Volks- und Berufsbildung i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Organisation und Durchführung von Lehr- und Vortragsveranstaltungen zur Vermittlung von Bildungsinhalten im Bereich des gestalterischen Denkens ("Design") und unternehmerischen Denkens ("Entrepreneurship"), insbesondere durch Anregung und Anleitung zu Unternehmertum und Unternehmerkultur, - Organisation und Durchführung von Design-Workshops und -Trainings zur Stärkung und Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung durch die Anleitung zu gestalterischem und unternehmerischem Denken unter besonderer Berücksichtigung von Teilnehmenden, welche für sich selbst wenige Handlungschancen im unternehmerischen Bereich sehen, - Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung in den o.g. Themenbereichen.
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