Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe jeweils im Bereich des Lebenslangen Lernens durch 1. Durchführung nationaler, internationaler und interkultureller Forschungsarbeiten. Alle Forschungsergebnisse werden zeitnah veröffentlicht. 2. Zusammenarbeit mit Universitäten und Forschungseinrichtungen, einschlägigen gemeinnützigen und/oder nationalen wie internationalen Einrichtungen, Institutionen und Gruppen. Dies umfasst insbesondere Lehre, Ausbildung und Forschung. 3. Veröffentlichungen zu den in Punkt 1 und 2 genannten Bereichen. 4. Erstellung eigener Bildungsangebote und die Errichtung und der Betrieb von Bildungseinrichtungen. 5. Entwicklung und Umsetzung von Innovationen in Bildung und Forschung, einschl. Bildungsfinanzierung, z.B. in Bezug auf innovative pädagogische Konzepte oder neue, nicht gewinnorientierte Finanzierungsinstrumente, im Hinblick auf social impact-Finanzierungen 6. Durchführung von Think-Tanks, Diskussionspanels und Veranstaltungen.
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