Unabhängige Finanzberatung und Vermögensplanung von Mandanten zur Erreichung ihrer finanziellen Ziele im privaten und geschäftlichen Bereich; Nach gründlicher Analyse werden dem Mandanten zur Optimierung geeignete Produkte empfohlen und vermittelt. Als Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1, Abs. 1a Satz 2 KWG erbringt das Unternehmen ausschließlich die Anlage- und/oder Abschlußvermittlung im Sinne des § 1, Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 2 KWG, von Anteilsscheinen von Kapitalanlagegesellschaften (inländische Investmentfonds) oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen, für die in § 2, Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen, d.h. lizenzierten Kredit- bzw. Finanzdienstleistungsinstituten und/oder Kapitalanlagegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften und/oder Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute bzw. Wertpapierhandelsunternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53b, Abs. 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen, ohne die Befugnis, sich bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistung(en) Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen.
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