Gesellschaft verfolgt humanitäre, soziale und kulturelle Ziele durch die Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Diese Ziele werden durch die nachfolgend genannten Maßnahmen verwirklicht: die Förderung der Jugendhilfe insbesondere durch: -das Betreiben von Kindertagesstätten, Horten und Freizeiteinrichtungen für Kinder, inklusive der Inklusion von Kindern mit körperlichen Einschränkungen oder Benachteiligungen im Rahmen der kindlichen Entwicklung, z. B. durch Früh- und Lernförderung; -die Beratung von Tagespflegepersonen hinsichtlich pädagogischer Konzepte mit vorschulischer Bildungsqualität und deren Umsetzung, inklusive der Organisation von Krankheits- und Urlaubsvertretungen für die kooperierenden Tagespflegepersonen; -die Übernahme der Absicherung von Kindesbetreuungen in Notsituationen bei Hilfeanfragen durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Landeshauptstadt Potsdam, plötzlicher Erkrankung alleinerziehungsberechtigter Eltern, welche ihre Kinder in den Einrichtungen der Gesellschaft betreuen lassen, Jugendamtsmaßnahmen zur Gewährleistung und Durchsetzung des Kindeswohls bei Polizeizuführungen und Abschiebeverfahren; -Hilfeleistungen gegenüber Eltern mit Kindern im Vorschulalter bei Trauerfällen, Unfällen, unverhofften Krankenhausaufhalten (Besuche, Gespräche, Notbetreuungen); -die Errichtung von \"Kinderhäusern\" mit angeschlossenem betreuten Wohnen für Kinder mit minderjährigen Müttern/Vätern oder Eltern mit Einschränkungen, die Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung des Alltages benötigen; -die Bereitstellung von Praktikums- und Ausbildungsplätzen in den Einrichtungen der Gesellschaft für Jugendliche, die auf Grund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes Hilfe oder Unterstützung benötigen; die Förderung der Altenhilfe durch generationsübergreifende Angebote, Maßnahmen und Projekte, insbesondere durch: -die Organisation von generationsübergreifenden Veranstaltungen aller Art (Feste, Leseprojekte, Spaziergänge, Ausflüge, Ausstellungs- und Theaterbesuche etc.) mit dem Ziel, Kinder- und Kinderhausprojekte der Gesellschaft den Senioren zugänglich zu machen; -die Förderung der Herstellung von Kontakten und Kooperationen zwischen Institutionen der Altenpflege und Institutionen der Jugendhilfe zum Zwecke gemeinsamer generationsübergreifender Veranstaltungen; -die Entwicklung und Verwirklichung integrativer Konzepte für Kindertagesstätten, Horte oder Freizeiteinrichtungen für Kinder gemeinsam mit Altentagesbetreuungen unter einem Dach (Haus der Generationen mit Angeboten für mehrere Altersbereiche); die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung durch -die Bereitstellung und Durchführung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten im Bereich Kinder- und Jugendbildung, insbesondere für nicht deutschsprechende Kinder; -berufsvorbereitende Maßnahmen, wie z.B. Bereitstellung von Praktikumsplätzen bzw. Lernorten für angehende pädagogische Fachkräfte bzw. Ergänzungskräfte, Weiterbildungsberatung; -Kultur- und Gestaltungsangebote, z.B. durch Ausstellung von Kunstangeboten; -Früh- und Lernförderung, z.B. durch aktive Unterstützung und Begleitung hilfsbedürftiger Personen und ggf. deren Personensorgeberechtigten; -kreative Freizeitangebote, z.B. Familienfeste, öffentliche Kinderfeste; -Familien- und Elternbildung, wie z.B. Eltern-Medien-Beratung oder Mediation.
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