Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung sowie die Förderung von Kunst und Kultur. Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch: Organisation und Durchführung von Informations- und Bildungsveranstaltungen wie Seminaren, Vortragsreihen, Symposien oder Diskussionsforen auf dem Gebiet der Filmkunst. Verleihung von Preisen und Auszeichnungen für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Filmkunst, einschließlich der öffentlichen Bekanntgabe der betreffenden Richtlinien, der Verleihungen selbst und der Begründungen für die jeweiligen Vergaben. Verleihung von Preisen und Auszeichnungen für besondere Verdienste um die Förderung der Filmkultur, einschließlich der öffentlichen Bekanntgabe der betreffenden Richtlinien, der Verleihungen selbst und der Begründungen für die jeweiligen Verleihungen. Vergabe von Stipendien zur Weiterbildung auf dem Gebiet der Filmkunst, einschließlich der öffentlichen Bekanntgabe der betreffenden Richtlinien, der Vergabe selbst und der Begründungen für die jeweiligen Vergaben.
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