Vermögensberatung, die Vermittlung von Investmentfondsanteilen im Rahmen der Ausnahmeregelung des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG sowie die Vermittlung von Darlehen. Die Vermittlung von Versicherungen werden nach § 34 d GewO durchgeführt. Tätigkeiten gem. § 32 KWG sind ausgeschlossen.
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