Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO, die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Verwaltung von eigenem Grundbesitz, die Verwaltung von Photovoltaik-Anlagen, Planung und Vertrieb von Anlagen zur Erzeugung von Energie, Strom und Wärme sowie Wartung von solchen Anlagen, auch durch Dritte, und Montage und Installation von solchen Anlagen ausschließlich durch Dritte, Energieberatung, Vermittlung von Verträgen mit Energieversorgern, der Kauf und Verkauf von Immobilien, die Sanierung von Immobilien durch Dritte, die Weitervermietung angemieteten Grundbesitzes und die Ausstattung des Grundbesitzes Dritter mit Inventar, die Übernahme der Bautätigkeiten Bodenleger, Kabelverleger im Hochbau, Rohr- und Kanalreiniger, Trockenbauer, Montage von PV-Anlagen ohne Eingriff in die Dachkonstruktion und ohne Elektroanschluss.
Energieversorgung
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