1. Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43 a Abs. 2 WPO, insbesondere a) betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen, b) die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen, einschließlich der Durchführung von (Unternehmens-) bewertungen, c) die steuerliche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen, d) sonstige gutachterliche Tätigkeiten, e) treuhänderische Tätigkeiten und treuhänderische Verwaltung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Darüber hinaus ist sie berechtigt, sich an Gesellschaften zu beteiligen, die für die Erfüllung ihres Geschäftszwecks förderlich sein können. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 47 WPO). Weiterhin ist die Gesellschaft unter Beachtung berufsrechtlicher Vorgaben berechtigt, ganz oder teilweise ihren Betrieb zu verpachten oder die Betriebsführung Dritten zu überlassen.
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