Übernahme von Aufträgen, die zur Berufstätigkeit von Rechtsanwälten gehören, deren Ausführung durch in Diensten der Gesellschaft stehende Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihrer Berufsrechte und Berufspflichten erfolgt, wofür die Gesellschaft die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen zur Verfügung stellt sowie die damit zusammenhängenden Geschäfte tätigt. Die in der Aktiengesellschaft tätigen Rechtsanwälte sind immer berufene, unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Die anwaltliche Tätigkeit kann auch Steuerberatende Tätigkeiten umfassen. Die Gesellschaft hat die berufsrechtlichen Ge- und Verbote des anwaltlichen Berufsrechts zu beachten, insbesondere aus der BRAO und der Berufsordnung für Rechtsanwälte. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
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