Gründung und der Erwerb sowie die Beteiligung an Unternehmen, die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen hieran, die Übernahme der Geschäftsführung dieser Unternehmen, die Verwaltung der Beteiligung an Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch die ,Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, Patenten, immateriellen Wirtschaftsgütern, Immobilien und grundstücksgleichen Rechten, sowie von anderen Vermögensgegenständen, wie z.B. Maschinen, für eigene Rechnung. In diesem Zusammenhang ist die Gesellschaft berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die zur Erreichung des unter Abs. 1 und Abs. 2 genannten Gesellschaftszweckes dienlich sind und keiner behördlichen Genehmigung bedürfen. Die Verfolgung des Unternehmensgegenstandes kann auch durch die Beteiligung an Tochterunternehmen erfolgten. Ausgeschlossen sind alle Tätigkeiten, die dem KWG unterliegen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und alle Geschäfte betreiben und Maßnahhmen treffen, die dem Geellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
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