1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung sowie des Wohlfahrtswesens. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben von Bildungshäusern (Kindertagesstätte und Grundschule als Institution unter einem Dach), weiterführenden Schulen und Kindertagesstätten, welche die Bildung und Erziehung der jungen Menschen von der Krippe bis zum Abitur auf der Grundlage eines humanistischen Menschenbildes und eines durchgängigen bilingualen pädagogischen Konzepts vorsehen. Zu diesem Zweck versorgt die Gesellschaft auch von ihr nicht betreute Kinder und Schüler mit Essen und Getränken. 3. Der Satzungszweck wird weiter verwirklicht insbesondere durch die Anmietung von Wohnraum für neueingestelltes Personal der Gesellschaft. 4. Der Satzungszweck wird zudem weiter verwirklicht insbesondere durch Errichtung und Betrieb einer Fachschule für Sozialpädagogik. Bei Bedarf kann dieser erweitert werden um die Errichtung und den Betrieb einer Berufsfachschule und/oder Fachschule für Heilerziehungspflege. 5. Die Gesellschaft ist politisch und konfessionell neutral.
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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