(1) der Zusammenschluss der Flächeneigentümer des möglichen Windeignungsgebietes Wardow-Kobrow, um die zeitnahe Realisierung eines Windparks zu erlangen. Dazu zählt u.a.: Die Bündelung der im Plangebiet betroffenen Flächen, die baureife Planung des Windparks, die Vorbereitung der Erschließung, die dauerhafte Flächenverwaltung. (2) das Halten und Verwalten von Beteiligungen, auch die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an einem noch zu gründenden Bürgerwindpark bzw. einer Betreibergesellschaft, sowie die Vermarktung des erzeugten Stroms.
Ingenieurbüro
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