Entwicklung und Betrieb einer Internet-Plattform nebst Onlineshop im Lebensmittel- und Gastronomiegewerbe. Tätigkeiten, welche einer behördlichen Erlaubnis, Genehmigung, Zulassung o.ä. (zusammenfassend "öffentlich rechtlicher Vorbehalt") bedürfen, sind im übrigen nicht Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft - und zwar unabhängig davon, ob der öffentlich rechtliche Vorbehalt personen- oder sachbezogen ist.
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