Gründung und der Betrieb einer Fachhochschule zur Förderung der Bildung. Der Zweck wird verwirklicht durch die Einrichtung praxisorientierter Studiengänge zum Zwecke der Durchführung von Forschung, Lehre, Studium, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Wissenstransfer i. S. d. § 3 des Hochschulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Zweck wird auch verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit den zum Unternehmensverbund Kaiserswerther Diakonie oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger gehörenden Körperschaften sowie der Fliedner-Kulturstiftung Kaiserswerth und der Förderstiftung der Kaiserswerther Diakonie, welche ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen (insb. Verwaltungsleistungen) erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen (insb. Verwaltungsleistungen) empfangen und Waren beziehen (insb. Energielieferungen) oder überlassene Gegenstände nutzen.
Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten
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