Geschäftstätigkeit in den Bereichen Design, Entwicklung, Betrieb, Hosting, Verkauf und Lizenzierung von Finanztechnologie-Software und -Systemen. Geschäftstätigkeit als Hersteller, Distributeur, Groß- und Einzelhändler, Dienstleistungsanbieter, Investor, Designer, Händler sowie Wahrnehmung sämtlicher sonstiger Aktivitäten (mit Ausnahme der Ausstellung von Versicherungspolicen), die nach dem Dafürhalten der Geschäftsführung sinnvollerweise in Verbindung mit diesen Geschäftsgegenständen ausgeübt werden können oder die direkt oder indirekt darauf abzielen, den Wert oder die Profitabilität des Vermögens der Gesellschaft zu steigern. Ausübung der Tätigkeit einer Holdinggesellschaft, Koordinierung der Verwaltung, der Finanzen und der Aktivitäten von Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften, Vornahme sämtlicher rechtmäßiger Handlungen, die für die Ausübung der Geschäftstätigkeit einer derartigen Holdinggesellschaft erforderlich oder zweckdienlich sind, insbesondere die Ausübung der Geschäftstätigkeit einer Managementservice-Gesellschaft in allen ihren Niederlassungen, Tätigkeit als Managementgesellschaft sowie Steuerung und Koordinierung der Verwaltung anderer Gesellschaften oder des Betriebs, des Vermögens und des Grundbesitzes von Gesellschaften oder Personen sowie Erbringung sämtlicher Dienstleistungen in diesem Zusammenhang, die die Geschäftsführung der Gesellschaft für zweckdienlich erachtet; Ausübung von Gesellschafterrechten in anderen Gesellschaften. Ausübung sämtlicher oder von Teilen der oben genannten Tätigkeiten entweder als separates Geschäftsfeld oder als Hauptgeschäft der Gesellschaft. Anlage von und rechtsgeschäftliche Verfügung über die Vermögenswerte der Gesellschaft in einer Art und Weise, die jeweils durch die Geschäftsführung der Gesellschaft festgelegt wird, Veräußerung und Umschichtung des auf diese Art und Weise angelegten Vermögens. Aufnahme oder Beschaffung von Geld oder Kapital in jedweder Form zu Bedingungen und Zwecken, die die Geschäftsführung der Gesellschaft für geeignet oder zweckdienlich hält, sei es alleine oder gemeinsam und/oder gesamtschuldnerisch mit anderen Personen oder Gesellschaften; hierunter fallen auch (ohne dass dadurch der allgemeine Charakter vorstehender Aussage geschmälert werden soll) die Ausgabe von Schuldverschreibungen oder Anleihen (unbefristet oder anderweitig) oder andere derartige Maßnahmen; Besicherung (gegen eine Gegenleistung oder ohne Gegenleistung) der Zahlung oder Rückzahlung von geliehenem, aufgenommenem oder geschuldetem Geld oder von Schulden, Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten der Gesellschaft oder einer anderen Person oder Gesellschaft in einer Form und zu Bedingungen, die die Geschäftsführung der Gesellschaft für geeignet oder zweckdienlich hält, insbesondere durch Hypotheken, dingliche Belastungen, Pfandrechte, Verpfändungen oder Schuldverschreibungen oder andere Sicherheiten gleich welcher Art, die im Hinblick auf das gesamte oder einen Teil des gegenwärtigen und zukünftigen Vermögens der Gesellschaft bestellt werden, und zwar unabhängig davon, wie sie bezeichnet werden und ob sie befristet sind oder nicht; weiterhin der Kauf, die Einlösung oder die Rückzahlung derartiger Wertpapiere und die Annahme von Kapitaleinlagen von jeder Person oder Gesellschaft in jeder Form und zu Bedingungen und für Zwecke, die die Geschäftsführung der Gesellschaft für geeignet oder zweckdienlich hält; die Gesellschaft darf jedoch keine Dienstleistungen oder Aktivitäten ausüben, die darauf hinauslaufen könnten, dass die Gesellschaft den Status eines Alternativen Investmentfonds oder des Verwalters eines Alternativen Investmentfonds erlangen würde. Gewährung von Darlehen und Vorschüssen in bar oder in Sachwerten und Einräumung von Zahlungszielen oder Finanzhilfen zugunsten von Gesellschaften oder Personen in jedweder Form, sei es besichert oder unbesichert, verzinslich oder unverzinslich und zu Bedingungen, die der Geschäftsführung geeignet oder zweckdienlich erscheine
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