2.1 Die Beratung zu und Vermittlung von Finanzanlagen im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes (KWG) für private und institutionelle Anleger. Das Unternehmen hat die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 S. 1 GewO für folgende Kategorien von Finanzanlagen: 1. Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagengesetzbuch vertrieben werden dürfen, 2. Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen. 2.2. Die Gesellschaft verfügt darüber hinaus über die Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 S. 1 Nummern 1,3b, 4 GewO als Immobilienmakler, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter und die Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO als Versicherungsmakler.
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