Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung" der Abgabenordnung. Gesellschaftszweck ist die Gründung und Führung des Forschungskollegs Humanwissenschaften. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung der Forschung in den Humanwissenschaften, insbesondere durch Berufung herausragender Wissenschaftler aus dem In- und Ausland, die projektbezogen Themen interdisziplinär am Forschungskolleg Humanwissenschaften bearbeiten. Die Gesellschaft darf Beteiligungen und sonstige Vermögensgegenstände erwerben, halten und verwalten und die hieraus erzielten Erträge zur selbstlosen Förderung ihres gemeinnützigen Zwecks verwenden. Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art im In- und Ausland tätigen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeiten aus, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Forschungsinstitute
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