Wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. Forstliche Dienstleistungen und Holzhandel, insbesondere Rundholzservice. Darunter fallen vor allem sämtliche Dienstleistungen, die zwischen dem stehenden Baum und dem Rundholzkunden, bzw. dem Rundholz an der Waldstraße und dem Rundholzkunden liegen, soweit dies durch § 37 Absatz 2 BWaldG abgedeckt ist. Die Genossenschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu errichten und zu erwerben, sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen, soweit diese ein berechtigtes Interesse an der Mitgliedschaft bzw. am Geschäftsbetrieb haben.
Großhandel
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