(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur auf dem Gebiet der Fotografie und Medienkunst, insbesondere die Förderung der Fotografie und Medienkunst als Kulturgut und als gesellschaftliches Diskursmedium. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung und Förderung von Ausstellungen und Veranstaltungen (z.B. Artist Talks, Buchpräsentationen, Symposien, Podiumsdiskussionen und interaktive Projekte wie Wettbewerbe und Fotocamps). Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung des Satzungszweckes insbesondere Räumlichkeiten anmieten und unterhalten, um sie als kulturellen Treffpunkt für die Fotoszene zu betreiben und der an Fotografie und Medienkunst interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
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