Vorbehaltlich einer Registrierung als interne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne von § 2 Abs. 4 Kapitalanlagegesetzbuch in Verbindung mit § 44 Kapitalanlagegesetzbuch - die kollektive Anlageverwaltung eines Spezial-AIF im Bereich der Wagniskapitalindustrie sowie die Tätigkeit als interne AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Summe der verwalteten Anlagegegenstände darf einen Betrag von EUR 500.000.000 nicht überschreiten. Die Gesellschaft ist befugt, zu diesem Zweck andere Unternehmen zu gründen, zu erwerben und sich an ihnen zu beteiligen.
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