Erbringung von Planungsleistungen gem. § 15 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sowie Planungsleistungen im Bereich Interior Design, Produktdesign und Grafik. Die Gesellschaft ist im Rahmen der Berufsaufgaben des Architekten gem. Art. 3 des Gesetzes über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurkammer (Baukammerngesetz - BauKaG) des weiteren zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
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