Für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 i. V. m. § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere a. Beratung in Vermögensangelegenheiten sowie betriebswirtschaftliche Beratungen und Begutachtungen b. Prüfung/Revision von Büchern, Bilanzen und Jahresabschlüssen anderer Unternehmen sowie die Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen c. geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten d. allgemeine Treuhandtätigkeit, insbesondere Anlage und Verwaltung von Vermögen Dritter im eigenen Namen Ausgeschlossen sind alle Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten nach § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte.
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