Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung); die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 Abgabenordnung); die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 Abgabenordnung); die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung); die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 Abgabenordnung). Der Satzungszweck wird selbst verwirklicht insbesondere durch wissenschaftliche Studien, die die politischen, zivilgesellschaftlichen und rechtlichen Freiräume für Nichtregierungsorganisationen und Zivilgesellschaft in EU und Osteuropa einschließlich Russland analysieren; wissenschaftliche Studien zu den Themen Umwelt und Energiemarkt in Europa; die zeitnahe Veröffentlichung von Ergebnissen der durchgeführten Studien und Forschungen in einer geeigneten Form; Fortbildungen für Vertreter*innen von Nichtregierungsorganisationen, die deren bürgerschaftliches Engagement organisatorisch und kommunikativ stärken; internationale Begegnung; interkulturelle und grenzüberschreitende Jugendarbeit; Integrationsarbeit; globales Lernen; Partizipation für Minderheiten und Menschen, die mehrfache Diskriminierung erleben; sowie durch Kultur- und Bildungsmaßnahmen, wie Konferenzen, Schulungen, Workshops, Seminaren, Konzerte, Ausstellungen etc., die in den international zusammengesetzten Teams von den Teilnehmern, Teilnehmerinnen und Dozierenden durchgeführt werden. Austausch in national gemischten Gruppen hat dabei zum Ziel, das Wissen über andere Völker zu mehren und somit das gegenseitige Verhältnis für die Unterschiedlichkeiten der Lebensweise und Kultur der Bevölkerung des jeweils anderen Landes zu fördern; dabei muss die Begegnung und das Kennenlernen der Bürger selbstlos sein. Die Verfolgung wirtschaftlicher und parteipolitischer Interessen ist ausgeschlossen; eine Förderung des Tourismus findet nicht statt; Maßnahmen, die o.g. Ziele verfolgen, sollen vom Verein selbst durchgeführt werden. Der Satzungszweck wird auch dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft Mittel teilweise einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu den steuerbegünstigten Zwecken Wissenschaft und Bildung beschafft.
Sozialwesen
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