Förderung von Bildung und Erziehung im Sinne des § 52 Abs. (2) Satz 1 Nr. 7 AO, die Förderung der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. (2) Satz 1 Nr. 4 AO sowie die Behindertenhilfe im Sinne des § 52 Abs. (2) Satz 1 Nr. 10 AO. Die Körperschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch die Entwicklung und die Durchführung von Bildungs- und Betreuungsangeboten im schulischen Zusammenhang. Die Gesellschaft ist sowohl operativ als auch fördernd im Sinne des § 58 Nr. 1 AO tätig. Als Fördergesellschaft unterstützt sie insbesondere die FreiRaum Schule gGmbH materiell und ideell (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Konzeptentwicklung). Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Tätigkeiten, die ihren Gegenstand bilden: (a) die Errichtung und den Betrieb der FreiRaum Schule als inklusiver Schule für Alle mit reformpädagogischem Konzept, (b) die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit, von Eltern und pädagogischen Fachkreisen über die Belange des gemeinsamen Unterrichts für alle Kinder und der inklusiven schulischen Erziehung, (c) die Erbringung von Jugendhilfeleistungen, insbesondere der Schulbegleitung nach den Vorschriften der Sozialgesetzbücher VIII und XII, im Auftrag und in Zusammenarbeit mit öffentlichen Trägern der Jugend- und Sozialhilfe und (d) die Integration pädagogisch sinnvoller außerschulischer Aktivitäten auf dem Gelände der FreiRaum Schule zur Einbindung der Schule in das örtliche Sozialleben.
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