Gesellschaft errichtet und betreibt Freizeiteinrichtungen der Stadt Alsdorf, insbesondere die Stadthalle und die Tageserholungsanlage Broichbachtal mit ihren Angeboten und Einrichtungen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen i.S.d. § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Die Gesellschaft ist berechtigt, Tochterunternehmen zu gründen, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. § 113 Abs. (1) und (5) GO NRW ist zu beachten. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfoglen im Amtsblatt der Stadt Alsdorf und, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben, im elektronischen Bundesanzeiger.
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