(1) Die Förderung kirchlicher Zwecke gemäß § 54 AO/ kirchlich-diakonischer Aufgaben, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Hilfe für Behinderte, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, insbesondere durch das planmäßige Zusammenwirken mit anderen selbst i.S.v. §§ 51ff AO steuerbegünstigten Körperschaften, insbesondere mit den steuerbegünstigten Körperschaften des Unternehmensverbunds der Stiftung FRIE- DEHORST und ihrer nachgeordneten Gesellschaften, i.S.v. § 57 Abs. 3 AO sowie ggf. weiterer hinzukommender, in einer dem Finanzamt vorzulegenden Liste kooperierender Körperschaften aufzunehmender steuerbegünstigter Körperschaften. Das geschieht insbesondere durch die Erbringung von zentralen technischen, hauswirtschaftlichen und Verwaltungsdienstleistungen einschließlich der dazu erforderlichen IT-technischen Umsetzung nebst allen dazu erforderlichen bzw. damit zusammenhängenden Dienst- und Nebenleistungen, vorwiegend für steuerbegünstigte Gesellschaften und Einrichtungen, die dem Unternehmensverbund der Stiftung FRIE- DEHORST angeschlossen sind, gemäß gesonderter, dem Finanzamt einzureichender Liste kooperierender Körperschaften i.S.v. AEAO Nr. 8 zu § 57 Abs. 3 AO. Die zentralen Verwaltungsdienstleistungen erfolgen zur Verwirklichung der jeweiligen Zweckbetriebsaktivitäten der Empfänger z.B. auf dem Gebiet der Finanzbuchhaltung, der Leistungsabrechnung, des Controllings, des Personalwesens sowie der Lohnbuchhaltung, der allgemeinen Immobilien- sowie Bauverwaltung, der IT, der Öffentlichkeitsarbeit, des Zentraleinkaufs und der Telefonzentrale. Die technischen Dienstleistungen zur Verwirklichung der jeweiligen Zweckbetriebsaktivitäten der Empfänger betreffen z.B. die Aufgaben des Facilitymanagements und der Organisation von baulichen Maß- nahmen. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen umfassen z.B. die Organisation und Steuerung der Wäscheversorgung und Gebäudereinigung, die zentrale Speisenherstellung sowie -versor- gung und den Betrieb einer Mensa soweit diese dem steuerbegünstigten Bereich zuzuordnen sind. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Förderung des evangelischen Profils der Unternehmensgruppe. Zur Erbringung der Dienstleistungen nutzt die Gesellschaft wiederum Immobilien des Unternehmensverbunds der Stiftung FRIE- DEHORST und nimmt Leistungen der Stiftung FRIEDEHORST in den Bereichen Entwicklung der Unternehmensstrategie und Geschäftsbesorgung in Anspruch. (2) Gemäß § 58 Nr. 1 AO auch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln zur Förderung der Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie zur selbstlosen Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO und zur Förderung kirchlicher Zwecke im Sinne des § 54 AO durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden.
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