Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Dieser Zweck wird verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken i.S. des § 57 Abs. 3 Satz 1 AO mit dem wegen Gemeinnützigkeit steuerbegünstigten Verein \"Vertrauen macht Schule\" e.V. mit Sitz in Ratzeburg. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch das entgeltliche Zurverfügungstellen einer Full-Service Lernumgebung an den vorstehend genannten Verein. Diese Lernumgebung erfasst insbesondere: (a) Überlassung des Unterrichtsgebäudes inkl. Mobiliar, Raumtechnik, Heizung, Wasser, Strom, Internet, Telefon, EDV-Infrastruktur (b) Auswahl, Bereitstellung und Ersatz von Lernmaterialien und pädagogischer Raumausstattung (z.B. naturwissenschaftliche Lehr- und Sicherheits-einrichtungen, Musikinstrumente, Bühnentechnik, Turngeräte, Lehrbücher usw.) (c) Hausmeister- und Reinigungsservice (d) EDV-Service (Einrichtung, Maintenance, Problembehebung) (e) Betreiben der Schulmensa (Einrichtung Küche, Personal, Rohmaterialien und Zutaten) (f) Schulische Außenanlagen (Sportplatz, Landwirtschaftliche Hofstelle mit Nebenanlagen, Ackerflächen, Gartenbauflächen, Natur-Erlebnis-Flächen) (g) Pflege der pädagogischen Außenanlagen und (h) Errichtung und Betrieb eines Natur-, Landwirtschafts- und Wildnis-pädagogischen Zentrums.
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