Betrieb eines Architekturbüros, insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken; die Beratung und Betreuung von Auftraggeberinnen und Auftraggebern und deren Vertretung in den mit der übernommenen Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden fachlichen Fragen; die Überwachung der Ausführung eines Bauvorhabens; die Generalplanung; die Erstattung von Fachgutachten sowie alle sonstigen zum typischen Tätigkeitsbild eines Architekturbüros gehörenden Leistungen gemäß § 1 des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (SAIG).
Architekten
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