Koordination und die Zusammenfassung der Tätigkeit eigenständiger Anbieter lokaler Hörfunkprogramme im Gebiet der zuständigen Medienbetriebsgesellschaft auch im Hinblick auf die Herstellung und die techische Realisierung ihrer Programme, die Vermarktung der Werbezeiten und Fragen der Finanzierung sowie die Koordination der Herstellung von abgestimmten lokalen Rundfunkprogrammen zur Verbreitung über die zuständige Medienbetriebsgesellschaft auf lokalen Rundfunkfrequenzen in Würzburg nach dem Bayerischen Mediengesetz (BayMG) sowie die Erfüllung aller damit zusammenhängenden Aufgaben. Darüber hinaus kann sich die Gesellschaft auch an anderen Unternehmen mit diesem oder ähnlichem Gesellschaftszweck beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten oder ihr gehörende Unternehmen verpachten. Die Gesellschaft beachtet die Programmgrundsätze im Sinne des Bayerischen Mediengesetzes und trägt im Rahmen der Gesamtheit der in Bayern verbreiteten Rundfunkprogramme zur Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt bei. Eine Übertragung von Aufgaben der Gesellschaft, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Programmherstellung stehen, auf Dritte sowie die Einbringung solcher Aufgaben in Dritte ist nur mit Zustimmung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien zulässig. Die Firma wurde geändert in: Funkhaus Würzburg Studiobetriebs-GmbH. - Als.
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