A. Die Übernahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Unternehmen, die infolge von Strukturveränderungen von Personalanpassungsmaßnahmen betroffen sind (Transfergesellschaften und Transferagenturen im Sinne des SGB III) b. Durchführung von Projekten und Maßnahmen im Rahmen der betriebsnahen Instrumente des SGB III c. Organisation von Aus-, Fortbildungs- und sonstigen Weiterbildungsmaßnahmen; d. die Organisation von Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahmen zur Verbesserung der Vermittelbarkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Arbeitslosigkeit betroffen oder bedroht sind; e. die Förderung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungen; f. Erprobung und Entwicklung neuer, zusätzlicher Arbeitsfelder und Beschäftigungsprojekte für besondere Zielgruppen; g. Zusammenarbeit mit Institutionen, die sich einem gleichen oder ähnlichen Zweck wie die Gesellschaft widmen, zum Zwecke der Verallgemeinerung der erworbenen Kenntnisse.
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