Erbringung von Dienstleistungen, und zwar a) insbesondere die Anlageberatung nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG, die Anlagevermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG, die Abschlussvermittlung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG sowie die Finanzportfolioverwaltung gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG, das Eigengeschäft nach § 32 Abs. 1a KWG, b) die Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge in den verschiedenen Durchführungswegen (z.B. Pensionszusagen, Unterstützungskassen, Pensionskassen), allerdings ohne selbst Rechts- und Steuerberatung zu leisten, c) die Erbringung von Dienstleistungen als Versicherungsmakler sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte (nach § 34 d GewO), d) die Erbingung von Dienstleistungen zur Darlehensvermittlung, primär Immobilienfinanzierungen (nach § 34 i GewO), e) die Erbringung von Dienstleistungen als Makler (nach § 34 c GewO).
PR Berater
Immobilienmakler
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