Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Grundstücken, Wohnungen, Geschäftslokalen bzw. Immobilien jeglicher Art, die Planung und organisatorische Durchführung von Bauvorhaben aller Art sowie Geschäftsbesorgungen auf diesem Gebiet, die Baufinanzierung und -überwachung sowie Übergabe von schlüsselfertigen Wohn- und Geschäftsgebäuden, Fertighäusern, lndustrieanlagen, kommunalen und staatlichen Bauten jeglicher Art. Eigene handwerkliche Leistungen werden nicht erbracht. Die Vermittlung von Geschäften auf dem Bausektor, die Vermietung, Verpachtung und Finanzierung o.g. Immobilien. Die Gesellschaft kann Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung vorbereiten und durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, Bauvorhaben als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten und/oder durchzuführen.
Hausverwaltungen
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