Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine sozial verantwortbare, sicher und gute Versorgung mit Wohnraum. Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen und verwalten. Hierzu zählen u.a. alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien und damit verbundene Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungs- und Immobilienwesens, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Vermögen verwalten, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen erbringen sowie Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, ihrem Zweck zu dienen. Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern oder deren Angehörigen annehmen. Die Grundsätze für den Sparverkehr zwischen der Genossenschaft und den Sparern richten sich nach den besonderen Bestimmungen gemäß Teil B dieser Satzung (Sparordnung). Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2 Abs. 5 zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemeinsam über die Voraussetzungen.
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Sonstige: Dienstleistungen & Service
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