Im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung der Betrieb, die Unterhaltung und der Ausbau der örtlichen Gasverteilungsanlagen sowie die Erbringung von Energiedienstleistungen zum Zwecke der Stärkung der örtlichen Energieversorgung. Bei der Aufgabenerfüllung sind Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlage zu schützen und ist auf einen möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann und die im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), insbesondere der Vorschrift des § 121 HGO, zulässig sind. Sie kann sich unter Beachtung des § 122 HGO zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten, pachten, verpachten. Ferner kann sie Interessengemeinschaften eingehen und Zweigniederlassungen errichten.
Energieversorgung
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