Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung und benachteiligte Menschen als Schnittstelle zur Eingliederung und Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es werden Menschen mit Behinderungen im Sinne von § 215 SGB IX von der Gesellschaft beschäftigt werden. Zu diesem Zweck bietet die Gesellschaft Arbeitsplätze, die dem Leistungsvermögen der Mitarbeiter/innen entsprechen. Es werden Arbeitsplätze unabhängig von einer Branchenfestlegung geschaffen, da die Gesellschaft sich flexibel den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes anpassen wird. Der Zweck soll insbesondere erreicht werden durch a) Betrieb einer oder mehrerer Inklusionsgesellschaften bzw. Inklusionsabteilungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit und ohne Behinderung. b) Betrieb einer oder mehrerer Abteilungen zur Erbringung diverser Leistungen im Charakter des Gastgewerbes und der Nahversorgung. c) Kooperation mit weiteren Gesellschaften der oder des Lebenshilfe Nürnberg e.V. selber.
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