Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Gesellschaftszweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. Die GBW Berufsbildungswerk Köln gGmbH verfolgt diesen Zweck durch eigene Tätigkeiten und Projekte und durch Zusammenarbeit mit der \"Rheinische Stiftung für Bildung Wissenschaft und berufliche Integration\". Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Förderung der gewerblich-technischen, naturwissenschaftlichen und technischen beruflichen Bildung, - die berufliche Umschulung und die berufliche Rehabilitation, - die Förderung der Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre, - die Förderung der Schulen in freier Trägerschaft durch Zuwendungen (Mittel) zur Deckung der gesetzlich geforderten Eigenleistung (Zuwendungen Dritter) bzw. nicht aus Landesmitteln bezuschußbarer schulischer Aufwendungen, - die Förderung sozialschwacher und begabter Bildungswilliger durch die Vergabe von Stipendien, Beihilfen und zinslosen Darlehen, - die Vertiefung der Beziehungen zwischen Praxis, Lehre und Wissenschaft, - die Durchführung von Tagungen, Seminaren und Lehrgängen, - die Unterhaltung von berufsbildenden Schulen, überbetrieblichen Bildungsstätten und Übungsfirmen. Einkünfte und Vermögen dürfen nur zu diesen gemeinnützigen Zwecken verwendet werden. Empfänger der Zuwendungen (Mittel) der Gesellschaft sollen in erster Linie die als gemeinnützig anerkannten Einrichtungen und Organisationen der Berufsbildung, Wissenschaft und Schulen bzw. Hochschulen sein. Die Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit der Rheinischen Stiftung für Bildung. Die Gesellschaft bezieht in diesem Kontext Leistungen von der Rheinischen Stiftung für Bildung, die bei der unmittelbaren Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unterstützen und die Erreichung dieser Zwecke fördern. Dazu gehören insbesondere: - Leistungen der konzeptionellen Betreuung und Beratung bei der Durchführung der steuerbegünstigen Tätigkeiten und Projekte der Gesellschaft, - Verwaltungsdienstleistungen zur Entlastung der Gesellschaft und zur Unterstützung einer effizienten Verwaltung, - Anmietung von Räumlichkeiten (einschließlich der damit verbundenen Nebenleistungen sowie Instand- setzung und Instandhaltung der Immobilien) zur Nutzung für die in § 2 dargestellten steuerbegünstigen Zwecke. Der Leistungsbezug erfolgt im engen und planmäßigen Zusammenwirken mit der Rheinischen Stiftung für Bildung.
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