1. die Umsetzung der Arbeitnehmerüberlassung und die Verbesserung der sozialen und fachlichen Qualifikation von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmern zur Verbesserung der beruflichen Mobilität, 2. die Organisation und Durchführung der Arbeitsberatung und Arbeitsvermittlung sowie der Personalberatung, des Outplacements und des Outsourcings, 3. die fachpraktische und fachtheoretische Bildung, 4. die Erprobung und Umsetzung von Modellen der Integrationsmöglichkeiten von Sozialhilfeempfänger im 1. Arbeitsmarkt, 5. die Planung, Organisation und Durchführung von arbeitsmarktpolitischen Pilotprojekten zur Nutzbarmachung der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument der Integration von Frauen in den 1. Arbeitsmarkt, 6. die Erprobung von arbeitsmarktpolitischen Modellprojekten 7. der Aufbau von Kooperationen mit den Arbeitsämtern, Thüringer Bildungsträgern, der IHK, der LEG, der Handwerkskammern und der sonstigen Organisationen und Verbänden der Wirtschaft sowie der Gewerkschaften.
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