Schaffung der Voraussetzungen für die Realisierung der zivilen Folgenutzungen auf dem früher militärisch genutzten Gelände des Flugplatzes Söllingen auf den Gemarkungen Rheinmünster und Hügelsheim einschließlich seiner Freizeitanlagen, jedoch ohne Wohnsiedlung 'Klein Kanada'. Dazu gehören: - Verwaltung, Instandhaltung und Nutzung der erworbenen Liegenschaften mit den darauf befindlichen Anlagen;gegebenenfalls auch Beseitigung einzelner vorhandener Anlagen, - Weiterverkauf oder zeitlich befristete, dingliche oder schuldrechtliche Überlassung der Liegenschaften oder von Teilen hiervon an endgültige Betreiber bestimmter Nutzungen oder an sonstige Dritte, - Geschäfte und Geschäftsbesorgungen zu betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen, sowie ihre Verwaltung übernehmen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckesdienlich sein können.
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