A. die Wasserversorgung (alle Wertschöpfungsstufen von der Beschaffung bis zum Vertrieb) b. die Energieversorgung mit dem Tätigkeitsfeldern Netzbetrieb (Strom) sowie Beteiligung an einer Ausschreibug der Konzession (Gas). Zu den Aufgaben des Kommunalunternehmens gehört auch der Beitritt zu Arbeitsgemeinschaften, Unternehmensgemeinschaften und die Errichtung, Betriebsführung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, welche die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen, einschließlich des Abschlusses von Kooperations-, Konzessions- und Lieferverträgen. Zur Förderung ihrer Aufgaben kann sich die Anstalt an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem eigenen Anstaltszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung der Anstalt auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.
Energieversorgung
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