Vorrangiger Zweck der Gesellschaft sowie eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung. Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, Wohnbauten sollen grundsätzlich nach Größe, Ausstattung und Preis für breite Schichten der Bevölkerung geeignet sein. Sie sorgt bei den Wohnbauten für einen zeitgemäßen, Wohnungsbedürfnissen entsprechenden Zustand. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, Tochterunternehmen zu gründen, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Die Preisbildung im Sinne einer sozialverträglichen Miete und für die Veräußerung von Wohnungen soll angemessen sein, d. h. eine Kostendeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie die Bildung ausreichender Rücklagen unter Berücksichtigung einer Gesamtrentabilität des Unternehmens sollen grundsätzlich ermöglicht werden. Dabei soll im nicht preisgebundenen Wohnraum die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit diese nach den rechtlichen Vorschriften für die Berechnung der Miete maßgeblich ist, grundsätzlich nicht überschritten werden.
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