1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft i.S. des § 52 AO ist die Förderung von Jugend- und Altenhilfe. Sie versteht ihre Tätigkeit als Ausdruck praktizierter Nächstenliebe, wie sie im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland gelebt wird. 2. Gegenstand und Zweck des Unternehmens ist die Förderung unterstützungsbedürftiger und Unterstützung suchender Menschen insbesondere durch Schaffung und Betrieb von Diensten und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, alte Menschen, sterbende Menschen, kranke Menschen, Kinder, Jugendliche und der Menschen in deren Umfeld. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Betreuung, die Pflege und die Versorgung der unterstützungsbedürftigen und Unterstützung suchenden Menschen in all ihren Facetten. Die Gesellschaft ist Mitglied des Diakonischen Werks Hamburg, Landesverband der Inneren Mission e. V. 3. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sind. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die gesellschaftsvertraglichen Zwecke verwendet werden.
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